Am Beginn des Verfahrens stehen die Aufstellung grundsätzlicher Qualitätsziele für die kinder- und jugendfreundliche Entwicklung der Gemeinde und die methodischen und planerische Vorüberlegungen für das Verfahren und das Gebiet.
Diese Vorarbeiten bilden die Grundlage für die nachfolgende Bestandsaufnahme, welche auf drei wesentlichen Säulen mit jeweils ganz unterschiedlichen Blickwinkeln basiert – die Erhebung durch die planerische Fachkraft, Erhebung durch Interviews mit Akteuren vor Ort sowie eine ausführliche Bestandsaufnahme durch Kindern und Jugendliche selbst.
Im nächsten Zug werden die Ergebnisse der Bestandserhebungen hinsichtlich der örtlichen Qualitätsziele sowie hinsichtlich der einzelnen Spiel‑, Erlebnis- und Aufenthaltsbereiche bewertet und im Rahmen einer gesamträumlichen Bewertung zusammengefasst.
Auf der Grundlage all dieser Erkenntnisse kann der Spielleitplan entworfen werden, welcher dann durch den Beschluss des Ortsgemeinde- oder Stadtrats Behördenverbindlichkeit für künftige Planungen erhält.
Er wird dadurch abwägungsrelevant für alle künftigen Planungen in der Gemeinde, die im Geltungsbereich des Spielleitplans liegen, seien es Verkehrs‑, Bebauungs- oder Grünflächenplanungen.