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Wie stellt man einen Spielleitplan auf?

Am Beginn des Ver­fahrens ste­hen die Auf­stel­lung grund­sät­zlich­er Qual­ität­sziele für die kinder- und jugend­fre­undliche Entwick­lung der Gemeinde und die method­is­chen und planer­ische Vorüber­legun­gen für das Ver­fahren und das Gebiet.

Diese Vorar­beit­en bilden die Grund­lage für die nach­fol­gende Bestand­sauf­nahme, welche auf drei wesentlichen Säulen mit jew­eils ganz unter­schiedlichen Blick­winkeln basiert – die Erhe­bung durch die planer­ische Fachkraft, Erhe­bung durch Inter­views mit Akteuren vor Ort sowie eine aus­führliche Bestand­sauf­nahme durch Kindern und Jugendliche selbst.

Im näch­sten Zug wer­den die Ergeb­nisse der Bestand­ser­he­bun­gen hin­sichtlich der örtlichen Qual­ität­sziele sowie hin­sichtlich der einzel­nen Spiel‑, Erleb­nis- und Aufen­thalts­bere­iche bew­ertet und im Rah­men ein­er gesamträum­lichen Bew­er­tung zusammengefasst.

Auf der Grund­lage all dieser Erken­nt­nisse kann der Spielleit­plan ent­wor­fen wer­den, welch­er dann durch den Beschluss des Orts­ge­meinde- oder Stad­trats Behör­den­verbindlichkeit für kün­ftige Pla­nun­gen erhält.

Er wird dadurch abwä­gungsrel­e­vant für alle kün­fti­gen Pla­nun­gen in der Gemeinde, die im Gel­tungs­bere­ich des Spielleit­plans liegen, seien es Verkehrs‑, Bebau­ungs- oder Grünflächenplanungen.

 

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