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Was ist das Besondere an einer Spielleitplanung?

Zwei Ele­mente unter­schei­det die Spielleit­pla­nung maßge­blich von beste­hen­den Instru­menten für kinder- und jugend­fre­undliche Planung:

  • Verbindlichkeit für Pla­nung und Umset­zung sicherstellen
  • Kinder und Jugendliche als Experten ihrer eige­nen Lebenswelt begreifen

 

Verbindlichkeit für Planung und Umsetzung sicherstellen

Ziel der Spielleit­pla­nung ist die kon­se­quente Zusam­me­nar­beit von poli­tis­chen Entschei­dungsträgern, Plan­ern sowie den Akteuren der Kinder- und Jugen­dar­beit, um qual­i­fiziert und struk­turi­ert zur Entste­hung von geeigneten Spiel­räu­men beizutragen.
Zen­tral ist hier die Verbindlichkeit der Spielleit­pla­nung sicherzustellen, in dem das Ver­fahren selb­st wie auch der entwick­elte Spielleit­plan vom der Bezirksverord­neten­ver­samm­lung beschlossen wird. Die kom­mu­nale Vertre­tung bindet sich und ihre Ver­wal­tung damit selb­st an das Ziel ein­er kinder- und jugend­fre­undlichen Stad­ten­twick­lung und den konkreten Weg dorthin.

 

Kinder und Jugendliche als Experten ihrer eigenen Lebenswelt begreifen

Hauptziel der Spielleit­pla­nung ist, dass die Bedürfnisse und Inter­essen von Kindern und Jugendlichen in der räum­lichen Pla­nung berück­sichtigt werden.
Was ihre Bedürfnisse und Inter­essen tat­säch­lich sind kön­nen jedoch nicht Poli­tik­er und Plan­er, son­dern die Kinder und Jugendlichen selb­st am besten beurteilen.
Daher stellt die kon­se­quente Beteili­gung von Jun­gen und Mäd­chen bei allen wichti­gen Planungs‑, Umset­zungs- und Entschei­dungss­chrit­ten einen weit­eren wesentlichen Kernbe­standteil dar. Ins­beson­dere in dem sie die Sit­u­a­tion ihres Wohnum­feldes selb­st bew­erten und eigene Empfehlun­gen entwick­eln qual­i­fizieren sie die kom­mu­nale Pla­nung maßge­blich. Dies ist ein fes­ter Bestandteil des Spielleitplanungs-Verfahrens.
Ger­ade dadurch erhal­ten Kinder nicht nur die nötige Wertschätzung als Experten für ihre eigene Sit­u­a­tion, son­dern es kann darüber hin­aus auch ihrem Recht auf Mitbes­tim­mung und Mit­gestal­tung Aus­druck ver­liehen werden.

 

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