Zwei Elemente unterscheidet die Spielleitplanung maßgeblich von bestehenden Instrumenten für kinder- und jugendfreundliche Planung:
- Verbindlichkeit für Planung und Umsetzung sicherstellen
- Kinder und Jugendliche als Experten ihrer eigenen Lebenswelt begreifen
Verbindlichkeit für Planung und Umsetzung sicherstellen
Ziel der Spielleitplanung ist die konsequente Zusammenarbeit von politischen Entscheidungsträgern, Planern sowie den Akteuren der Kinder- und Jugendarbeit, um qualifiziert und strukturiert zur Entstehung von geeigneten Spielräumen beizutragen.
Zentral ist hier die Verbindlichkeit der Spielleitplanung sicherzustellen, in dem das Verfahren selbst wie auch der entwickelte Spielleitplan vom der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen wird. Die kommunale Vertretung bindet sich und ihre Verwaltung damit selbst an das Ziel einer kinder- und jugendfreundlichen Stadtentwicklung und den konkreten Weg dorthin.
Kinder und Jugendliche als Experten ihrer eigenen Lebenswelt begreifen
Hauptziel der Spielleitplanung ist, dass die Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen in der räumlichen Planung berücksichtigt werden.
Was ihre Bedürfnisse und Interessen tatsächlich sind können jedoch nicht Politiker und Planer, sondern die Kinder und Jugendlichen selbst am besten beurteilen.
Daher stellt die konsequente Beteiligung von Jungen und Mädchen bei allen wichtigen Planungs‑, Umsetzungs- und Entscheidungsschritten einen weiteren wesentlichen Kernbestandteil dar. Insbesondere in dem sie die Situation ihres Wohnumfeldes selbst bewerten und eigene Empfehlungen entwickeln qualifizieren sie die kommunale Planung maßgeblich. Dies ist ein fester Bestandteil des Spielleitplanungs-Verfahrens.
Gerade dadurch erhalten Kinder nicht nur die nötige Wertschätzung als Experten für ihre eigene Situation, sondern es kann darüber hinaus auch ihrem Recht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung Ausdruck verliehen werden.