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Spielleitplanung

Kinder­fre­undlichkeit” ist ein Schlag­wort, das gerne benutzt wird.
Wer hat schon etwas gegen Kinder­fre­undlichkeit? Mit dem Begriff führt jed­er Bürg­er­meis­ter seine Gemeinde aus dem dun­klen Tal des demographis­chen Wan­dels. Zukun­fts­fähigkeit inklusive.

Aber was heißt das — beispiel­sweise für die Stad­ten­twick­lung? Für den tat­säch­lichen Lebens-Raum von Kindern und Jugendlichen? Wie kann eine Gemeinde wirk­lich kinder­fre­undlich in der räum­lichen Pla­nung han­deln? Das Instru­ment der Spielleit­pla­nung kann hier einen Weg aufzeigen.

Was ist die Spielleitplanung?

Die Spielleit­pla­nung ist ein 1999 durch das Land Rhein­land-Pfalz entwick­eltes, kom­mu­nales Planungsinstrument.
Es han­delt sich dabei um eine nach­haltige und umwelt­gerechte Entwick­lungs­pla­nung für Städte und Gemein­den, die einen beson­deren Fokus auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen legt und soll zur Erhal­tung und Verbesserung des Lebens- und Wohnum­feldes von jun­gen Men­schen beitra­gen. »

Warum eine Spielleitplanung?

Mit zunehmender Bebau­ungs­dichte gibt es immer weniger Freiraum für Kinder und Jugendliche, um sich ihre Umge­bung spielerisch anzueignen. Die Freizeitak­tiv­itäten reduzieren sich mit­tler­weile häu­fig auf ihr häus­lich­es Umfeld oder auf eingeschränk­te und vorstruk­turi­erte Räume. Spie­len im Freien oder das Aneignen von Natur ist beson­ders in Städten für Kinder und Jugendliche in den sel­tensten Fällen noch möglich. »

Was ist das Besondere an einer Spielleitplanung?

Zwei Ele­mente unter­schei­det die Spielleit­pla­nung maßge­blich von beste­hen­den Instru­menten für kinder- und jugend­fre­undliche Planung:

  • Verbindlichkeit für Pla­nung und Umset­zung sicherstellen
  • Kinder und Jugendliche als Experten ihrer eige­nen Lebenswelt begreifen »

Wie stellt man einen Spielleitplan auf?

Am Beginn des Ver­fahrens ste­hen die Auf­stel­lung grund­sät­zlich­er Qual­ität­sziele für die kinder- und jugend­fre­undliche Entwick­lung der Gemeinde und die method­is­chen und planer­ische Vorüber­legun­gen für das Ver­fahren und das Gebi­et. »